Erstausbildende Betriebe, die bisher noch keine Bewerbungsgespräche geführt haben, finden Tipps und wichtige Hinweise auf folgender Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Hier erfahren sie auch, welche Fragen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht zulässig sind, das sind unter anderem Fragen nach Schwangerschaft, Krankheit, Religions- oder Gewerkschaftszugehörigkeit.